Rechtssicherheit im Umgang mit Angestellten
Wie reagiere ich auf Fehlverhalten – Dokumentation, Sanktion, Trennung
Rechtssicherheit im Umgang mit Angestellten
Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas L. Fabel
Herr Dr. jur. Thomas L. Fabel ist Rechtsanwalt und ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. In eigener Kanzlei berät und vertritt er schwerpunktmäßig Unternehmen und Führungskräfte. Er war über viele Jahre Leiter Arbeitsrecht bei der Daimler AG sowie Justiziar und Prokurist bei der Commerzbank AG. Darüber hinaus war der promovierte Prädikatsjurist mehrere Jahre als Berufsrichter sowie als Ehrenamtlicher Richter tätig, zuletzt als Vorsitzender Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit. In diesem Rahmen war Herr Dr. Fabel auch Vorsitzender von Einigungsstellen. Daher ist er seit mehr als 25 Jahren in der täglichen Betriebspraxis zu Hause. Herr Dr. Fabel ist ferner als Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an Universitäten und Akademien tätig. Wissenschaftliche Tätigkeiten an den Universitäten Gießen und Marburg runden sein breites Erfahrungsspektrum ab. Aufgrund seiner großen praktischen Erfahrung in unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern des Arbeitsrechts sowie seines exzellenten fachlichen Hintergrunds ist Herr Dr. Fabel nicht nur ein äußerst erfahrener Seminarleiter, der in über 20 Jahren mehr als 750 Seminare, Schulungen und Workshops durchgeführt hat, sondern auch mit der täglichen arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung betraut.
Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für Führungskräfte, die an der unmittelbaren Schnittstelle zwischen Unternehmen und Mitarbeitern stehen, unerlässlich. Verbindliches und konsequentes Führungshandeln setzt Sicherheit im Umgang mit den Rechten und Pflichten ihrer Mitarbeiter voraus. Vor allem bei Fehlverhalten seitens der Arbeitnehmer ist rechtssicheres und stringentes Führungshandeln gefordert. In dieser Situation muss eine Führungskraft ihre Rolle, ihre Dokumentationsmöglichkeiten und -pflichten sowie das ihr zur Verfügung stehende arbeitsrechtliche Instrumentarium kennen und anwenden können.
Ziel der Weiterbildung
– Sie werden praxisorientiert mit den wesentlichen arbeitsrechtlichen Problemstellungen des Themas vertraut gemacht
– Sie erhalten das für Ihre Arbeit notwendige eigene rechtliche Rüstzeug
– Sie gewinnen Rechtssicherheit und lernen, sich innerhalb des aufgezeigten Rahmens praxisgerecht zu bewegen
– Sie kennen die arbeitsrechtlichen Problem- und Ansatzpunkte bei Low Performance-Fällen
– Sie kennen das klassische Trennungsprozedere, insbesondere auch die Voraussetzungen für Kündigungen, und die gängigen zu regelnden Punkte eines Aufhebungsvertrages
Mittwoch, 21. Mai 2025
9.00 bis 12.15 und 13.45 bis 17.00 Uhr
1. Grundlagen
- Rechte und Pflichten von Unternehmen und Mitarbeitern
- Rechtsgrundlagen: Woraus ergeben sich die Pflichten für die Mitarbeiter? – Gesetz, Arbeitsvertrag, Arbeitsordnung, Betriebsvereinbarung, Richtlinien/Codes, Weisungen der Führungskraft
- ausgewählte arbeitsvertragliche Nebenpflichten des Mitarbeiters (u.a. Anzeige- und Nachweispflichten im Zusammenhang mit Krankheit und Nebentätigkeit)
- Pflichten des Arbeitgebers: u.a. adäquate arbeitsvertragsgemäße Beschäftigung, Fürsorgepflicht, neues Hinweisgeberschutzgesetz
2. Direktions-/Weisungsrecht
- Weisungsrecht als Anknüpfungspunkt – Was darf ich anweisen?
- Ausübung und Reichweite des Weisungsrechts:
- Welche Tätigkeiten und welchen Arbeitsort kann ich Mitarbeitern zuweisen?
- Wann handelt es sich um eine Versetzung?
- Durchführung inhaltlicher und örtlicher Versetzungen; vertraglicher und betriebsverfassungsrechtlicher Versetzungsvorgang
- Weisungen zur Arbeitszeit, z.B. Anordnung von Überstunden, Schichtarbeit und Schichtwechsel
- In welcher Form können/sollten Weisungen erfolgen und ggf. dokumentiert werden?
- Kann der Mitarbeiter auf schriftliche Weisungen bestehen?
- Vorteile und Risiken dokumentierter Weisungen
- Gleichbehandlungsgrundsatz und betriebliche Übung – Konsequenzen für das Führungshandeln
3. Personal-/Disziplinargespräch
- Pflicht zur Teilnahme durch den Mitarbeiter
- Teilnahmerecht und/oder -pflicht für Mitglieder des Betriebsrats
- Teilnahmerecht für Dritte
4. Fehlverhalten von Mitarbeitern – Führung in schwierigen Situationen
- Zuständigkeiten, Zusammenarbeit mit der Personalfunktion im Unternehmen
- Dokumentation von Fehlverhalten durch die Führungskraft, Grundsätze zur Führung von Personalakten
- Ultima-ratio-Prinzip – Welche Reaktionsmöglichkeiten auf Pflichtverstöße gibt es?
- rechtliche Pflichten der Vorgesetzten in der „Probezeit“ neuer Mitarbeiter; Unterscheidung Probezeit vs. Wartezeit
- Disziplinarmittel: Ermahnung, Abmahnung, Kündigung – Was ist das? Wie geht das? Wer macht was?
- alle Rechtsfragen rund um die Abmahnung
- Kündigungsarten, außerordentliche und ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
- die Schwierigkeiten bei der Sanktionierung und Kündigung von sog. Low Performern
- anderweitige Wege zur Trennung: Trennungsgespräch, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, klassische Regelungsbedarfe und -klauseln
Führungskräfte aller Ebenen, Personalbetreuer
Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas L. Fabel
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 573760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung (vor Ort) sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
660,00 €
(MwSt.-frei)
vor Ort
660,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer live online
Fördermöglichkeiten:
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Für alle weiteren Termine erkundigen Sie sich bitte vorab bei unserer Anmeldung.
Andere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
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