Crashkurs Arbeitsrecht
Kompaktes arbeitsrechtliches Führungswissen
Crashkurs Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas L. Fabel
Herr Dr. jur. Thomas L. Fabel ist Rechtsanwalt und ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. In eigener Kanzlei berät und vertritt er schwerpunktmäßig Unternehmen und Führungskräfte. Er war über viele Jahre Leiter Arbeitsrecht bei der Daimler AG sowie Justiziar und Prokurist der Commerzbank AG. Darüber hinaus war der promovierte Prädikatsjurist mehrere Jahre als Berufsrichter sowie als Ehrenamtlicher Richter tätig, zuletzt als Vorsitzender Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit. In diesem Rahmen war Herr Dr. Fabel auch Vorsitzender von Einigungsstellen. Daher ist er seit mehr als 25 Jahren in der täglichen Betriebspraxis zu Hause. Herr Dr. Fabel ist ferner als Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an Universitäten und Akademien tätig. Wissenschaftliche Tätigkeiten an den Universitäten Gießen und Marburg runden sein breites Erfahrungsspektrum ab. Aufgrund seiner großen praktischen Erfahrung in unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern des Arbeitsrechts sowie seines exzellenten fachlichen Hintergrunds ist Herr Dr. Fabel nicht nur ein äußerst erfahrener Seminarleiter, der in über 25 Jahren mehr als 750 Seminare, Schulungen und Workshops durchgeführt hat, sondern auch mit der täglichen arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung betraut.
Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für Führungskräfte unerlässlich – Arbeitsrecht stellt unverzichtbares Führungs- und Fachwissen dar. Verbindliches und konsequentes Führungshandeln setzt Sicherheit im Umgang mit den Rechten und Pflichten der Mitarbeiter und des Betriebsrates sowie bei der Anwendung der arbeitsrechtlichen Instrumente voraus. Das Arbeitsrecht ist jedoch sehr vielschichtig und zunehmend komplex, sodass dieses Seminar einen wesentlichen Grundbaustein darstellt.
Das Seminar behandelt in komprimierter Form das in der betrieblichen Praxis relevante Arbeitsrecht. Die Teilnehmer werden praxisorientiert und auf Basis der aktuellen Rechtsprechung mit den wesentlichen arbeitsrechtlichen Problemstellungen vertraut gemacht. Sie erhalten das für ihre Arbeit notwendige eigene rechtliche Rüstzeug.
Ziel der Weiterbildung
Vom Praktiker für Praktiker gestaltet ist es Ziel, dass die Führungskräfte arbeitsrechtliche Problemstellungen im personalpolitischen Kontext frühzeitig erkennen und diese unter Beachtung personalpolitischer Aspekte mit einem eigenen arbeitsrechtlichen Know-how zielgerichtet einer Lösung zuführen oder selbst lösen. Die Führungskräfte kennen Ihre Rechte und Pflichten gegenüber den Mitarbeitern, dem Betriebsrat und dem Unternehmen. Sie gewinnen Rechtssicherheit und lernen sich innerhalb des aufgezeigten juristischen Rahmens praxisgerecht zu bewegen. Fehler mit nachteiligen Folgen werden so vermieden.
Methodik
Vortrag, Diskussion, Fallbesprechung, Lehrgespräch, Lehr-Video, offene Fragerunde
Seit über 65 Jahren gehört die Technische Akademie Esslingen (TAE) mit Sitz in Ostfildern – nahe der Landeshauptstadt Stuttgart – zu Deutschlands größten Weiterbildungs-Anbietern für berufliche und berufsvorbereitende Qualifizierung im technischen Umfeld. Unser Ziel ist Ihr Erfolg. Egal ob Seminar, Zertifikatslehrgang oder Fachtagung, unsere Veranstaltungen sind stets abgestimmt auf die Bedürfnisse von Ingenieuren sowie Fach- und Führungskräften aus technisch geprägten Unternehmen. Dabei können Sie sich stets zu 100 Prozent auf die Qualität unserer Angebote verlassen. Warum das so ist?
Dienstag, 18. und Mittwoch, 19. November 2025
9.00 bis 12.15 und 13.15 bis 16.30 Uhr
1. Grundlagen
- Zusammenhang und Systematik der arbeitsrechtlichen Rechtsquellen
- Unterscheidung zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Grundzüge Tarif- und Mitbestimmungsrecht
- Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht
- Anknüpfungspunkte: Betrieb und Unternehmen
2. Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Rechte und Pflichten von Unternehmen und Mitarbeitern
oder: Was muss der Mitarbeiter, was dürfen Führungskraft und Arbeitgeber? - Rechtsgrundlagen: Woraus können sich die Pflichten für die Mitarbeiter ergeben? (insbes. Gesetz, Arbeitsvertrag, Betriebs-/Arbeitsordnung, Betriebsvereinbarung, Richtlinien / Codes, Weisungen durch die Führungskraft)
- Einstellung von Mitarbeitern: Fragerecht, Mitbestimmung Betriebsrat, richtiger Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
- Der Arbeitsvertrag als Rechtsgrundlage; wesentliche Grundzüge arbeitsrechtlicher Klauselkontrolle und des neuen Nachweisgesetzes
- Befristungsrecht: Möglichkeiten der befristeten Einstellung und Vertragsverlängerung
- Arbeitsvertragliche Nebenpflichten des Mitarbeiters
– Umgang mit Nebentätigkeiten – Rolle der Vorgesetzten
– Pflichten im Zusammenhang mit Krankheit (Anzeige- und Nachweispflichten) - Überblick über Teilzeitansprüche der Mitarbeiter (Rechtsgrundlagen)
- Gleichbehandlungsgrundsatz und Betriebliche Übung – Konsequenzen für das Führungshandeln
- Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch Führungskraft und Mitarbeiter: Probleme und Risiken; Arbeitszeitbegriff, Behandlung und Bezahlung von Reisezeiten, Arbeitszeiterfassungspflicht, Verantwortlichkeiten und Konsequenzen
3. Direktions-/Weisungsrecht der Führungskraft
- Ausübung des Weisungs-/Direktionsrechts durch Vorgesetzte - was darf ich anweisen?
- Ausübung und Reichweite des Weisungsrechts (inhaltlich und örtlich)
– In welcher Form können/sollten Weisungen erfolgen und ggf. dokumentiert werden? Kann der Mitarbeiter auf schriftliche Weisungen bestehen? Vorteile und Risiken dokumentierter Weisungen - Versetzungen
– Versetzungsbegriff: Wann handelt es sich um eine Versetzung?
– vertraglicher Versetzungsvorbehalt
– Versetzungsprozess: Wie läuft eine Versetzung formal ab? (individual- und kollektivrechtliche Durchführung von Versetzungen) - Weisungen zur Arbeitszeit, insbes. Anordnung von Überstunden, Schichtarbeit und Schichtwechsel
4. Das Personal-/Disziplinargespräch
- Pflicht zur Teilnahme durch den Mitarbeiter, Ausnahmen
- Teilnahmerecht und/oder -pflicht für Mitglieder des Betriebsrats
- Teilnahmerecht für Dritte, insbes. Rechtsanwälte des Arbeitnehmers
- Gesprächsvorbereitung und -dokumentation
5. Disziplinar- und Kündigungsrecht
oder: Reaktionsmöglichkeiten der Führungskraft auf Fehlverhalten von Mitarbeitern
- Zuständigkeiten, Zusammenarbeit mit der Personalfunktion im Unternehmen
- Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es auf Pflichtverstöße der Mitarbeiter? Disziplinarrecht – von der Ermahnung/Abmahnung bis zur verhaltensbedingten Kündigung
- Disziplinarmittel: Ermahnung, Abmahnung
– Was ist das? Wie geht es? Wer macht was? Wie lange wirkt das?
– rechtssicher und wirksam Abmahnen – Rolle der Führungskraft - Dokumentation von Fehlverhalten durch die Führungskraft, Personalaktenrelevanz: Grundsätze zur Führung von Personalakten
- Kündigungsrecht
– Kündigungsarten (fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Änderungskündigung)
– allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG: Anwendbarkeit des KSchG, Unterscheidung Wartezeit – Probezeit (Kündigen in der „Probezeit“; Führungshandeln und Kündigung im ersten halben Jahr)
– Kündigungsgründe (verhaltensbedingt, personen-/krankheitsbedingt, betriebsbedingt)
– Grundsätze der sog. Sozialauswahl
– besonderer Kündigungsschutz (z.B. Betriebsräte, Schwangere/Eltern, spez. Funktionsträger) - Anderweitige Wege zur Trennung: Aufhebungsvertrag; Anspruch auf Abfindung?
Führungskräfte und Nachwuchsführungskräfte aller Hierarchieebenen, HR-Mitarbeiter/-innen
73760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung (vor Ort) sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
1.350,00 €
(MwSt.-frei)
vor Ort
1.350,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer live online
Fördermöglichkeiten:
Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über die Förderfähigkeit der Veranstaltung.
Weitere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
Sie möchten diese Veranstaltung firmenintern bei Ihnen vor Ort durchführen? Dann fragen Sie jetzt ein individuelles Inhouse-Training an.
Ihr Ansprechpartner für die Veranstaltung
Hervorragende Veranstaltung mit einer tollen Leitung.
Weiter so!
Ausgezeichneter Referent, der an Hand zahlreicher Fallbeispiele einen Einblick in alle wichtigen Teilgebiete des Arbeitsrechts ermöglicht.