Fortbildung für Laserschutzbeauftragte gemäß TROS Laserstrahlung
Fortbildung für Laserschutzbeauftragte gemäß TROS Laserstrahlung
Dipl.-Phys. Martin Brose
BG ETEM Energie (Textil Elektro Medienerzeugnisse), Köln
Der Arbeitgeber hat für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) einen Laserschutzbeauftragten (LSB) zu bestellen.
Dieser Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Mit der schriftlichen Bestellung überträgt der Arbeitgeber dem Laserschutzbeauftragten dessen konkrete Aufgaben, Befugnisse und Pflichten.
Die Anforderungen und Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB) sind in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung, Teil „Allgemeines“, die zur Konkretisierung der OStrV erstellt wurden, aufgeführt. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der in Bezug genommenen Arbeitsschutz-Verordnung erfüllt sind („Vermutungswirkung“).
Ziel der Weiterbildung
Der Lehrgang hat das Ziel, insbesondere Laserschutzbeauftragte über die Neuerungen bei den Rechtsvorschriften sowie über die Änderungen bei den Aufgaben von Laserschutzbeauftragten zu informieren. Hierzu werden von Experten die aktuellen, grundlegenden Regelungen vorgestellt und die Anforderungen an die Laserschutzbeauftragten dargestellt. Im Einzelnen geht es dabei ausgehend von der europäischen Richtlinie 2006/25/EG über die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV, zuletzt geändert im Oktober 2017) zu den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung (aktuelle Ausgabe 2021) und deren für Laserschutzbeauftragte maßgebliche Aussagen.
Konkret werden neben den Neuerungen im Regelwerk und den aktuellen technischen Normen zur Produktsicherheit von Lasereinrichtungen mit den Änderungen bei der Laserklassifizierung und bei den Expositionsgrenzwerten die erforderlichen Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß dem aktuellen Stand dargelegt. Hierbei liegen die Schwerpunkte bei der Darstellung der Rolle des Laserschutzbeauftragten bei der Gefährdungsbeurteilung für diejenigen Arbeitsplätze, für die er als LSB benannt ist, und bei den auf den Anwendungsbereich bezogenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen, sowie bei der Unterstützung des Arbeitgebers/Unternehmers bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4.
Bei den Inhalten des Seminars werden auch die Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 303-005 "Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten..." hinsichtlich der Fortbildung berücksichtigt.
Freitag, 27. Juni 2025
8.30 bis 12.00 und 12.45 bis 16.00 Uhr
1. Einführung
- Laserstrahlung (Wiederholung) Grundlagen, wichtige Größen
2. Aktuelle rechtliche Regelungen beim Laserstrahlenschutz
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Technische Regeln TROS Laserstrahlung im Überblick
3. Stand der technischen Normung zur Laserstrahlung und Produktsicherheit
- DIN EN 60825-1, einschließlich Laserklassifizierung
- weitere Teile der Reihe DIN EN 60825
- andere Normen mit Bezug zur Laserstrahlung
4. Expositionsgrenzwerte für Laserstrahlung
- Grundlagen und Bedeutung (kurz)
5. Aufgaben des Laserschutzbeauftragten nach OStrV und TROS Laserstrahlung
6. Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung (gemäß TROS Teil 3
- technische Schutzmaßnahmen
- organisatorische Schutzmaßnahmen
- persönliche Schutzmaßnahmen (Schwerpunkt Laserschutzbrillen)
7. Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung
- Grundlegende Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung (GB)
- Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze mit Lasern, für die ein LSB benannt ist
- Beispiele und ggf. Gruppenarbeit
8. Abschlussdiskussion
Dieser Lehrgang richtet sich insbesondere an Laserschutzbeauftragte, die sich pflichtgemäß fortbilden wollen. Darüber hinaus dient er zur Information für Vorgesetzte aller Ebenen, Technische Aufsichtspersonen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sowie Betriebs- und Personalräte.
Die erforderlichen Fachkenntnisse des Laserschutzbeauftragten werden durch die Teilnahme entsprechend den Vorgaben der OStrV und der TROS Laserstrahlung aktualisiert. Es erfolgt aber keine Qualifikation zum LSB, und es findet daher auch keine Prüfung statt.
Dipl.-Phys. Martin Brose
Christina Häußinger
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 573760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
410,00 €
(MwSt.-frei)
Fördermöglichkeiten:
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Für alle weiteren Termine erkundigen Sie sich bitte vorab bei unserer Anmeldung.
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Inhouse Durchführung:
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