Die elektrotechnisch unterwiesene Person
EuP – Theorieteil
Die elektrotechnisch unterwiesene Person
Dipl.-Ing. Jochen Veyhl
Günter Schuchardt GmbH – Arbeitsschutz, Elektrosicherheit, Lauffen am Neckar
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften (Elektrogeselle, -meister, -techniker, -ingenieur) errichtet, geändert und Instand gehalten werden. So bestimmt es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ in § 3 (1). Daneben erlaubt diese Vorschrift auch Tätigkeiten an elektrischen Anlagen durch „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ oder durch „Elektrofachkräfte mit begrenztem Aufgabengebiet“.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen sind Nichtelektriker, die mit einer theoretischen und praktischen Unterweisung Kenntnisse erhalten, um begrenzte Eingriffe an elektrischen Anlagen vornehmen zu dürfen.
Wie zum Beispiel:
– Reinigen elektrischer Anlagen beziehungsweise elektrischer Betriebsstätten und abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten
– Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile
– Feststellen der Spannungsfreiheit
– Betätigen von Stellgliedern, die für die Sicherheit oder Funktion einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels erforderlich sind, insbesondere auch dann, wenn diese Stellvorgänge „gelegentliches Handhaben“ sind, also in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile (vgl. Durchführungsanweisungen zu § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 4 DGUV V3) durchgeführt werden müssen
– Prüfen ortsveränderlicher, elektrischer Betriebsmittel mit geeignetem Prüfgerät unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
– Aufsicht führen bei Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Sie dürfen aber weder Eingriffe in Schaltungen vornehmen, elektrische Betriebsmittel ab- oder anklemmen noch Fehler in elektrischen Anlagen lokalisieren oder beheben.
Ziel der Weiterbildung
Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis.
Die praktische Einweisung und schriftliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person muss durch einen Fachvorgesetzten (Elektromeister, Elektrotechniker oder Elektroingenieur) des jeweiligen Betriebes vorgenommen werden.
Gleichzeitig ist es die Voraussetzung zur Teilnahme am Aufbauseminar „Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet“ und „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFkffT)“!
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Montag, 20. und Dienstag, 21. Januar 2025
8.45 bis 12.00 und 13.30 bis 16.45 Uhr
- Ziele des Seminars
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Unfallbeispiele aus dem Elektrobereich
- die DGUV V3 – „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- Wirkungen des elektrischen Stroms
- Schutz gegen gefährliche Körperströme
- Sicherheit bei Gefahren des elektrischen Stroms
- Fehler in elektrischen Anlagen
- Schutzziele, Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzmittel
- Tätigkeiten von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
- Erläuterungen zum Bestellvorgang zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
Dieses Seminar richtet sich an Meister, Schichtführer, Schichtpersonal, Monteure, Anlagenfahrer und Servicepersonal, die betriebsbedingte Eingriffe an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen sollen.
Dipl.-Ing. Jochen Veyhl
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 573760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung (vor Ort) sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
1.080,00 €
(MwSt.-frei)
vor Ort
1.080,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer live online
Fördermöglichkeiten:
Für den aktuellen Veranstaltungstermin steht Ihnen die ESF-Fachkursförderung mit bis zu 70 % Zuschuss zu Ihrer Teilnahmegebühr zur Verfügung (solange das Fördervolumen noch nicht ausgeschöpft ist).
Für alle weiteren Termine erkundigen Sie sich bitte vorab bei unserer Anmeldung.
Weitere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
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