Betreiberverantwortung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Rechtsgrundlagen, Verantwortung, Pflichten und Tätigkeiten
Betreiberverantwortung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Dipl.-Ing. Ferdinand Schlüter
Ingenieurbüro für Elektrotechnik und Energietechnik, Bad Wünnenberg
Die alleinige Verantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel obliegt nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten elektrotechnischen Regeln dem Unternehmer (Arbeitgeber, Betreiber). Im Zuge einer sogenannten Deregulierung wurden bisherige Aufgaben der Überwachungsorganisationen auf die Unternehmen selbst übertragen, – mit einschneidenden Wirkungen und Folgen.
Durch diese Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen haben sich auch Haftungsrisiken für Unternehmen und verantwortliche Personen verschärft. Die Verantwortlichen sind hiernach verpflichtet, die Sicherheit für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Eigenverantwortung zu organisieren und umzusetzen.
Der Unternehmer (Betreiber, Arbeitgeber und andere gleichlautende Begriffe) hat immer die oberste Betreiberverantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gegenüber Beschäftigten, Dritten, Behörden und der Umwelt.
Ziel der Weiterbildung
Die Veranstaltung zeigt detailliert auf, worauf die Verantwortlichen zu achten haben und wie weitreichend die gesetzlichen Vorschriften in die Elektro-Sicherheitsorganisation und die Arbeitsprozesse des Unternehmens eingreifen.
Bewertung und Gestaltung von Arbeitsmitteln sowie deren Gefährdungsbeurteilung in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht nehmen hierbei einen besonderen Stellenwert ein.
Nach dem Seminar kennen Sie wichtige, einschlägige Normen, Vorschriften und Gesetze und sind in der Lage, ein praxistaugliches Organisationsmodell umzusetzen. Die "neue" BetrSichV (seit 2015) erhält im Seminar eine erhöhte Aufmerksamkeit, da sie in besondere Weise eben auch in die ‘Elektrosicherheit’ hineinregiert.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 3 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Dienstag, 25. und Mittwoch, 26. März 2025
8.45 bis 12.00 und 13.30 bis 16.45 Uhr
1. Betreiberverantwortung
- Verantwortung des Betreibers
- Rechtsgrundlagen und Rechtsquellen
- Organisationspflichten des Betreibers
- Einsatz von Fremdfirmen
- Delegation von Unternehmeraufgaben
- Führungsverantwortung im deutschen Straf- und Privatrecht sowie im öffentlichen Recht
- Personal- und Fachverantwortung
- globale Verantwortung, Personal-/Disziplinar- und Fach-/Führungsverantwortung
- Arbeitsschutzorganisation
2. Organisation der elektrotechnischen Sicherheit
- Betreiberverantwortung für elektrotechnische Sicherheit
- die Rechtsnatur der elektrotechnischen Regeln
- Wege zur richtigen elektrotechnischen Sicherheitsorganisation
- Rechtssicherheit bei der Aufgabenzuweisung an Elektrofachkräfte
- Verantwortung für elektrotechnische Sicherheit, zum Beispiel bei der Instandhaltung
- Fehlverhalten, Haftung und rechtliche Konsequenzen
- Risiken für Unternehmensleitung und Führungskräfte
- rechtliche Beurteilung von Fehlverhalten, die "Schuldfrage"
- rechtliche Konsequenzen für Führungskräfte
- Verantwortung der Nicht-Elektrofachkraft als Führungskraft
- Beispiele für Schadensfälle und Verhaltenstipps
3. DGUV-Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
4. Betrieb von elektrischen Anlagen (gemäß VDE 0105 Teil 100)
5. Anforderungen an die in der Elektrotechnik mitwirkenden Personen nach VDE 0100-10
- verantwortliche Elektrofachkraft
- Elektrofachkraft/Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP), Elektrotechnischer Laie
6. Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach BetrSichV
- TRBS 1201, TRBS 1203, DGUV-Informationen 203-070 /-072
7. Gefährdungsbeurteilungen (optional)
- gesetzlicher Rahmen, Stand der Dinge
- Fünf-Schritte-Methode zur Gefährdungsermittlung
- Gestaltung und Inhalt, weitere Verwendung der Gefährdungsbeurteilung, Rechtsprechung
- TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
- Checkliste „Gefährdungsbeurteilung“
- Betriebsanweisungen und Arbeitsanweisungen
- Hilfestellungen der BG's
Verantwortliche Elektrofachkräfte (vEFK), Elektrofachkräfte (EFK), Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Betriebs- und Sicherheitsingenieure, Unternehmer, Betriebsinhaber mit Betreiberverantwortung im Bereich Elektrotechnik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ‘Befähigte Personen’
Dipl.-Ing. Ferdinand Schlüter
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 573760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung (vor Ort) sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
1.200,00 €
(MwSt.-frei)
vor Ort
1.200,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer live online
Fördermöglichkeiten:
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Für alle weiteren Termine erkundigen Sie sich bitte vorab bei unserer Anmeldung.
Andere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
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