Nachträgliche Abdichtung - Technik und Recht
Rechtssicher und fachgerecht planen und ausführen
Nachträgliche Abdichtung - Technik und Recht
Rechtsanwältin Elke Schmitz
Kanzlei Schmitz, Bremen
Dipl.-Ing. Silke Sous
Architektin, von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik gGmbH, Aachen
Feuchteschäden bei nachträglicher Abdichtung und energetischer Ertüchtigung von Untergeschossen zwecks (hochwertiger) Umnutzung sind vermeidbar. Dafür sind sowohl bautechnische als auch baurechtliche Aspekte zu kennen und zu berücksichtigen. Diese werden im Seminar aus der Perspektive einer Bau-Sachverständigen und einer Baurechtsanwältin passend für das alltägliche Projektgeschehen vermittelt.
Ziel der Weiterbildung
Im Seminar erhalten Sie das praktische Rüstzeug für die rechtssichere, fachgerechte und somit risikoreduzierte Planung und Ausführung von nachträglicher Abdichtung und energetischer Ertüchtigung von Untergeschossen. Die interdisziplinäre Zusammenschau mit rechtlichen und technischen Aspekten bietet Planungs- und Rechtssicherheit für die Baupraxis.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- /Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtung Architektur anerkannt.
Donnerstag, 27. und Freitag, 28. März 2025
jeweils von 9.15 bis 12.45 Uhr
Aus technischer Sicht werden grundsätzlich mögliche Maßnahmen zur Trockenlegung erdberührter Bauteile behandelt. Gleichzeitig wird kritisch hinterfragt, ob aufwändige abdichtungstechnische Lösungen immer erforderlich sind, oder abgestufte Maßnahmenpakete auch angemessene Lösungen darstellen können. Die bei der Umnutzung von Untergeschossen notwendigen Anforderungen an die Trockenheit von Kellern, die über abdichtungstechnische Maßnahmen hinausgehen, werden diskutiert. Diese betreffen u. a. den Wärmeschutz erdberührter Bauteile, der als Außen- oder Innendämmung gewährleistet werden kann.
Der rechtliche Teil widmet sich zunächst wesentlichen Vertragspflichten bei der Bestandserkundung und zeigt auf, wie Restrisiken vertragsrechtlich aufzugreifen sind. Erläutert wird dann, wie Sanierungsziele rechtssicher zu vereinbaren sind und welche Vertragspflichten sich im Planungsablauf ergeben können. Anhand der umfangreichen „Keller-Rechtsprechung“ werden typische Haftungsrisiken bei der Bauausführung deutlich. Abschließend befasst sich der rechtliche Teil mit der Mängelhaftung bei Veräußerung sanierter Altbauten.
Inhalte Technik:
- Maßnahmen bei Feuchtigkeitsschäden erdberührter Bauteile – immer erforderlich? Probleme und Lösungen; nachträgliche Querschnittsabdichtungen
- Funktionsweise von Sanierputzen
- Umnutzung von Untergeschossen: Anforderungen an die Trockenheit
- Entschärfung der Wärmebrücke Gebäudesockel
- Hinweise zum erforderlichen Wärmeschutz erdberührter Bauteile beim Bauen im Bestand: Diskussion Außen- oder Innendämmung, Besonderheiten bei Innendämmungen
Inhalte Recht:
- Kardinalpflicht Bestandserkundung – richtiger Umgang mit (verbleibenden) Risiken?
- Was will der Bauherr? Auftragsklärung und Sanierungsziel – Kartoffeln oder Kostbares?
- Sanierungsplanung – Leistungen – Schnittstellen – Vertragspflichten im Planungsablauf
- Vertragspflichten Bauausführender
- Bauen im Bestand: Welcher Standard ist geschuldet?
- Innendämmung – rechtliche Aspekte
- Veräußerung sanierter Altbauten – Kaufvertrag oder Werkvertrag?
Architekten, planende Ingenieure in Entwurfs- und Planungsbüros, Bauunternehmen, Bauträger-, Projektentwicklungs-, Wohnungsbaugesellschaften, Bauverwaltungen, Behörden (Bau, Umwelt), Institutionen, Bauleiter, Bausachverständige, Fach- und Führungskräfte im Baugewerbe
Die Teilnahme beinhaltet ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
520,00 €
(MwSt.-frei)
Fördermöglichkeiten:
Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über die Förderfähigkeit der Veranstaltung.
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Inhouse Durchführung:
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