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Nachträge durch bauzeitbedingte Mehrkosten

Ansprüche erkennen, dokumentieren, prüfen, berechnen

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Nachträge durch bauzeitbedingte Mehrkosten

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Beginn :
09.12.2024 - 09:00 Uhr
Ende :
09.12.2024 - 16:30 Uhr
Dauer :
1,0 Tag
Veranstaltungsnr :
36154.00.001
Leitung
bau-fair-trag management gmbh
Live-Online
EUR 590,00
(MwSt.-frei)
Mitgliederpreis
Im Rahmen des Bezahlprozesses können Sie die Mitgliedschaft beantragen.
EUR 531,00
(MwSt.-frei)
Referent:in

Adreon P. Leipold, B. Eng, LL. M.

DVP-zertifizierter Projektsteuerer, Sachverständiger für Baupreisermittlung und Bauablaufstörungen, Autor zu Standardwerken im WEKA-Verlag.
Mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Projektsteuerung und Oberbauleitung von Großprojekten (20 – 80 Mio. €) von öffentlichen und privaten Bauherren.

Beschreibung

Die Gründe für Bauablaufstörungen sind zahlreich. Die hieraus entstehenden Kosten werden baubegleitend zum Streitpunkt der baubeteiligten Parteien und wirken sich ohne eine gütliche Einigung auf den weiteren Bauablauf negativ aus. 
Aufgrund oftmals überzogen hoher und unbelegter Forderungen des Auftragnehmers wird es insbesondere dem öffentlichen Auftraggeber zunehmend erschwert, sich außergerichtlich zu einigen. Für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten sind objektive Bewertungskriterien erforderlich, welche den Ansprüchen der aktuellen Rechtsprechung gehorchen und in Dokumentation und Prüfung einen Entschädigungsanspruch nachprüfbar belegen.



Ziel der Weiterbildung

Auftragnehmende und Auftraggebende lernen anhand von Arbeitsvorlagen zu Urkalkulation und Ablaufdokumentation die Anforderungen an die Erstellung und Prüfung von Ansprüchen aus gestörter Bauzeit gem. § 642 BGB und auf Basis der aktuellen Rechtsprechung kennen. 

Dadurch werden sie in die Lage versetzt, ihre Ansprüche auskömmlich zu dokumentieren bzw. deren Dokumentation revisionssicher zu prüfen. Zudem werden alternative Einigungsmöglichkeiten über die Anspruchsgrundlagen gem. § 2 Abs. 5, 6 VOB/B (Änderung der Bauumstände) sowie gem. § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) erläutert. 
 

Weitere Ziele der Weiterbildung:

  • Grundsätze der aktuellen Rechtsprechung kennen
  • Terminplanung anhand praktischer Beispiele 
  • Bauzeitverlängerung bzw. -verschiebung dokumentieren
  • adäquat-kausalen Nachweis einer Bauablauf-Störung führen 
  • baubetriebliche Berechnungsmethoden bestimmen 
  • Ansprüche der Höhe nach begründen


Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW (mit 8 Unterrichtseinheiten) anerkannt.

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- /Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur anerkannt.

Programm

09:00 – 10:30 Uhr               
01 – Anspruchsmöglichkeiten aus geänderten Bauzeiten 

  • Entschädigungsanspruch gem. § 642 BGB
  • Geänderte Bauumstände gem. § 2 Abs. 5 VOB/B
  • Schadensersatzansprüche gem. § 6 Abs. 6 VOB/B
  • Anwendung der Grundlagen auf den Vertragsfall und deren inhaltliche Begründung

10:30 – 10:45 Uhr Kaffeepause

10:45 – 12:15 Uhr                           
02 – erforderliche Dokumentation für Bauzeitbedingte Ansprüche 

  • Aufbau der Behinderungs-, Bedenken-, Mehrkostenanzeigen
  • Baubegleitende Ordnerstruktur für Nachweisführung der Einflüsse auf die Bauzeit
  • Nachweisdokumente, welche den störungsmodifizierten Bauablauf stützen

12:15 – 13:15 Uhr Mittagspause

13:15 – 14:45 Uhr                           
03 – Gestaltung eines adäquat kausalen Terminplanungsnachweises 

  • Grundlagen Terminplanung und Abhängigkeitsbeziehungen
  • Aufbau eines SOLL-Bauablauf-Terminplans
  • Einarbeitung von Einflüssen, Störungen, Unterbrechungen, Nachtragsleistungen
  • Erzeugen eines rechnerisch begründeten Terminplans unter Berücksichtigung der Störungen, Behinderungen
  • Dokumentation des tatsächlichen IST-Bauablauf-Terminplans
  • Ausweis des „kritischen Wegs“ 

14:45 – 15:00 Uhr Kaffeepause

15:00 – 16:30 Uhr                           
04 – Baubetriebliche Berechnung des Entschädigungsanspruchs gem. § 642 BGB

  • Die „angemessene Entschädigung“ für gestörte Bauabläufe gem. Rechtsprechung
  • Nachweismethode zur Berechnung des entstandenen Overhead-Schadens
  • Nachweismethode zur Berechnung der ersatzlosen Vorhaltung für Gerätekosten bzw. Baustelleneinrichtung
  • Nachweismethode zur Berechnung der Produktivitätsverluste z. B. durch Sprungmontagen

05 – Alternative Berechnungsmethoden zum „großen Nachweis“ gem. § 2 Abs. 5 VOB/B

  • Grundlagen der Urkalkulationspreise
  • Mehrkosten aus gestiegenen Löhnen, Material nachweisen 
  • Löhne für Baukalkulator, Bauleiter, Projektleiter fortschreiben 
  • Vereinbarung neuer Bauzeiten
  • Alternativen zu einer Verhandlungslösung angepasster Kosten für Unternehmer
Teilnehmer:innenkreis

Das Seminar richtet sich an alle technischen und kaufmännischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten und öffentlichen Auftraggebern, bauausführenden Unternehmen, Projektsteuerern und bauüberwachenden Ingenieur- und Architekturbüros, die in ihrer praktischen Tätigkeit mit der Aufstellung und Bewertung von Forderungen aus Bauablaufstörungen und verlängerten Bauzeiten sowie hieraus resultierenden finanziellen Ansprüchen zu tun haben.

Referent:innen

Adreon P. Leipold, B. Eng, LL. M.

DVP-zertifizierter Projektsteuerer, Sachverständiger für Baupreisermittlung und Bauablaufstörungen, Autor zu Standardwerken im WEKA-Verlag.
Mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Projektsteuerung und Oberbauleitung von Großprojekten (20 – 80 Mio. €) von öffentlichen und privaten Bauherren.

Veranstaltungsort

ONLINE

Gebühren und Fördermöglichkeiten

Die Teilnahme beinhaltet ausführliche Unterlagen.

Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
590,00 € (MwSt.-frei)

Fördermöglichkeiten:

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Für alle weiteren Termine erkundigen Sie sich bitte vorab bei unserer Anmeldung.

Andere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Inhouse Durchführung:
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Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Dipl.-Ing. Gregor Reichle
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Dipl.-Ing. Gregor Reichle