Bis zu 100 % Zuschuss sichern
Förderung Qualifizierungschancengesetz (QuaChaG)
Das Qualifizierungschancengesetz (Förderung über § 82 SGB III) ist die Grundlage für neue Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung. Es ermöglicht der Agentur für Arbeit die Förderung von Weiterbildungen für beschäftigte Arbeitnehmer. Unternehmen profitieren durch die Bezuschussung von Weiterbildungskosten für Mitarbeiter, die als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.
Beschäftigte, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Reine arbeitsplatzbezogene (kurzfristige) Anpassungsfortbildungen sind nicht förderfähig.
Bezuschusst werden Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt in Abhängigkeit von der Betriebsgröße. Das lohnt sich vor allem für Kleinstunternehmen: sie bekommen bis zu 100 % der Weiterbildungskosten ersetzt. Zusätzlich bekommt Ihr Betrieb in dieser Zeit bis zu 75 % Ihres Arbeitsentgelts erstattet. Eine Win-Win-Situation, die den Betrieb davor bewahrt, Sie entlassen zu müssen – und die Ihnen den Einstieg in eine zukunftssichere Branche ermöglicht.
Die Veranstaltung muss nach AZAV zugelassen sein und mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen. Zusätzlich muss der Weiterbildungsträger nach AZAV zugelassen sein. Die TAE erfüllt dieses Kriterium.
Kontaktieren Sie unsere Inhouse-Beratung. Wir konzipieren mit Ihnen eine nach AZAV zulassungsfähige Weiterbildungsmaßnahme. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Antragstellung bei der Agentur für Arbeit vor.
Ihr Unternehmen beantragt die Förderung bei der Agentur für Arbeit. Ansprechpartner ist der zuständige Arbeitgeberservice.