Bis zu 70 % bei offenen Schulungen sparen
ESF Plus-Förderprogramm Fachkurse
Mit dem Förderprogramm Fachkurse schafft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Anreize für eine berufliche Qualifizierung von Erwerbstätigen. Hierzu bezuschusst das Ministerium die Teilnahmegebühr von Kursen zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert. Der ESF Plus ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern.
Achten Sie auf der Veranstaltungsseite im blauen Kasten auf das "% ESF"-Icon und klicken Sie für mehr Informationen auf "Zuschüsse nutzen".
Sollte dieses Icon fehlen und nur das „Sparschwein“-Icon sichtbar sein, ist es dennoch möglich, dass Ihr Kurs förderfähig ist, die Fördermittel von offizieller Stelle allerdings noch nicht bewilligt wurden. Die Zusage der Mittelfreigabe erreicht uns teilweise erst wenige Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Kontaktieren Sie in diesem Fall gerne unsere Anmeldung telefonisch unter +49 711 340 08-0 oder per E-Mail unter anmeldung@tae.de. Gerne geben wir Ihnen individuell Auskunft zur Förderfähigkeit Ihrer Veranstaltung.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die ESF-Fachkursföderung nur anbieten können, solange das Volumen der Förderperiode noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Für eintägige Veranstaltungen steht die Förderung generell nicht zur Verfügung.
Weitere Details finden Sie im ESF Plus-Merkblatt Fachkurse oder unter www.esf-bw.de
Zunächst nichts. Wurden für den von Ihnen gewählten Kurs ESF Plus-Mittel bewilligt und erfüllen Sie die Zuwendungsvoraussetzungen, werden Sie von uns nach Ihrer Anmeldung automatisch mit dem entsprechenden Förderantrag kontaktiert, sofern das Volumen der Förderperiode noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Diesen Antrag senden Sie dann bitte ausgefüllt an uns zurück. Den Rest der Abwicklung übernehmen wir.
- Beschäftigte aus Unternehmen mit Wohn- oder Beschäftigungsort Baden-Würtemberg
- Unternehmer, Freiberufler, Gründungswillige mit Wohn- oder Unternehmenssitz in Baden-Würtemberg
- Wiedereinsteiger mit Wohnsitz in Baden-Würtemberg
Hinweis: Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind ebenfalls förderfähig. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Weitere Details finden Sie auf den Seiten des ESF-Plus Baden-Württemberg.
Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von
- 30 % der Teilnahmegebühr
- 70 % der Teilnahmegebühr für Teilnehmer, die 55 Jahre und älter sind
- 70 % der Teilnahmegebühr für Teilnehmer ohne Berufsabschluss