100 % Zuschuss für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende
Förderung Bildungsgutschein
Sind Sie bereits arbeitslos oder ihr derzeitiger Job ist akut bedroht? Werden Sie selbst aktiv und sprechen Sie einen Berater bei der Agentur für Arbeit auf den Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) an. Die TAE gehört zu den Bildungsträgern, die entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt sind.
Ein Bildungsgutschein kann nur eingesetzt werden, wenn der Maßnahmenträger und die Maßnahme nach AZAV zugelassen sind. Die Technische Akademie Esslingen e.V. ist AZAV-Maßnahmenträger. Ob eine bestimmte Veranstaltung nach AZAV zugelassen ist, erkennen Sie auf der Veranstaltungsseite im blauen Kasten anhand des "AZAV"-Icons. Klicken Sie für mehr Informationen auf "Zuschüsse nutzen".
Inhaber eines Bildungsgutscheins der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung für die Beantragung eines Bildungsgutscheins durch Arbeitnehmer oder Arbeitslose ist, dass mit der Weiterbildung
- eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet werden kann
- oder eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann
- oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann
Mit dem Bildungsgutschein sichert Ihnen die Agentur für Arbeit zu, dass die Weiterbildungskosten vollständig übernommen werden. Neben den Kurskosten werden bei Bedarf auch die Kosten für die Fahrten, Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung übernommen. Welche Kosten konkret übernommen werden, können Sie im Merkblatt der Agentur für Arbeit nachlesen.
Einen Bildungsgutschein beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter bei einem persönlichen Gespräch. Dabei wird geklärt, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Um einen Beratungstermin zu erhalten, nehmen Sie mit der Agentur für Arbeit Kontakt auf: 0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag - Freitag, 8.00 - 18.00 Uhr, oder über das Online-Formular.
Den erhaltenen Bildungsgutschein übermitteln Sie der TAE direkt bei der Anmeldung.