Der Architekten- und Ingenieurvertrag – Vergabe bis Haftung
Praxisnahe Einblicke und rechtliche Grundlagen
Der Architekten- und Ingenieurvertrag – Vergabe bis Haftung
RA Anuschka Pauly
Rechtsanwältin Anuschka Pauly ist auf das Bau- und Architektenrecht und das Vergaberecht spezialisiert und berät national und international komplexe Infrastrukturprojekte, aber auch im Kraftwerks-, Industrie- und Windkraftanlagenbau. Sie berät zudem die Beteiligten im Vergabeverfahren und begleitet damit verbundene Verhandlungen. Autorin von Beiträgen in Fachzeitschriften. Mehr zu Anuschka Pauly unter: www.leinemann-partner.de/rechtsanwaelte-anwaltsprofile/anuschka-pauly
Dr. Marc Steffen
Dr. Marc Steffen ist Partner in der Kanzlei Leinemann Partner Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und einer von zwei ständigen Autoren der NJW-Spezial, zuständig für das Baurecht. Überdies ist Herr Dr. Steffen laufend in der Fachanwaltsfortbildung als Dozent tätig und veranstaltet regelmäßig Inhouse-Schulungen. Der Schwerpunkt seiner rechtsanwaltlichen Praxis liegt neben der forensischen Tätigkeit in der baubegleitenden Beratung namhafter Großbauvorhaben. Mehr zu Dr. Steffen unter: www.leinemann-partner.de/rechtsanwaelte-anwaltsprofile/marc-steffen
Um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und Konflikte zu vermeiden, müssen Architekten, Ingenieure und Planer die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Die Praxis zeigt, dass wichtige Ressourcen effektiver eingesetzt werden können, wenn die Beteiligten am Vergabeverfahren über grundlegende Kenntnisse im Vergaberecht sowie im Bau- und Architektenrecht (VOB/B und BGB) verfügen.
Ziel der Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Architekten, Ingenieuren, Planern sowie deren Auftraggebern in Unternehmen und Behörden fundierte Kenntnisse für die Vergabe und Abwicklung von Verträgen. Es bietet einen umfassenden Überblick über zentrale Fragen des Vergabeverfahrens und liefert Lösungen für typische Probleme wie die Vergütung der Bauzeitverlängerung, Nachträge, Mängelansprüche, Behinderungen und Bedenkenanzeigen.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- /Weiterbildung mit einem Umfang von 16 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen anerkannt.
1. Tag – Leitung: RAin Anuschka Pauly
09:00 – 10:30 Uhr Grundlagen und Ziele des Vergaberechts (RAin Anuschka Pauly)
- Verfahrensarten
- Rechtsquellen, Schwellenwerte
- Bedarfsermittlung
- Aufteilung nach Losen, Zuschlagskriterien
10:30 – 10:45 Uhr Kaffeepause
10:45 – 12:15 Uhr Überblick über besondere Verfahren für Architekten und Ingenieure (RAin Anuschka Pauly)
- Eignungsanforderungen
- Teilnahmewettbewerb: Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien
- die Rolle der Referenzen, Eignungsleihe
12:15 – 13:15 Uhr Mittagspause
13:15 – 14:45 Uhr Vorabinformationen, Bekanntmachungen, Fristen (RAin Anuschka Pauly)
- Prüfung und Wertung der Angebote
- Beendigung durch Zuschlag oder Aufhebung und Information nicht berücksichtigter Bieter
14:45 – 15:00 Uhr Kaffeepause
15:00 – 16:30 Uhr Rechtsschutz im Oberschwellenbereich (RAin Anuschka Pauly)
- Ablauf und Konsequenzen von Nachprüfungsverfahren
- Rechte und Pflichten der Beteiligten
- Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
2. Tag – Leitung: Dr. Marc Steffen
09:00 – 10:30 Uhr Der Planervertrag – Die Rechtsbeziehungen (Dr. Marc Steffen)
- Projektaufbau mit und ohne Generalplaner
- Vertragsverhältnis zum Bauherrn Haftung/Gewährleistung
- Vertragsverhältnis Generalplaner zum Fachplaner
- Zustandekommen von Planerverträgen
- Was ist die Zielfindungsphase?
10:30 – 10:45 Uhr Kaffeepause
10:45 – 12:15 Uhr Störung des Vertragsverhältnisses – Vergütungsfragen (Dr. Marc Steffen)
- Planungsänderungen
- Bauzeitnachträge
- Mehrfachplanung als Teil der Grundleistung
- Mehrfachplanung als Besondere Leistung
12:15 – 13:15 Uhr Mittagspause
13:15 – 14:45 Uhr Die Leistungspflichten bei der Bauüberwachung (Dr. Marc Steffen)
- Grundleistung der Leistungsphase 8
- Vertragstermin, § 5 Nr. 1 VOB/B
- Fertigstellungsverzug
- Terminverschiebung
- Behinderungsanzeige
- Verlängerung der Ausführungsfrist, § 6 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B
- Nachträge
- Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB
- Mängelrechte (gegen Bauunternehmen)
14:45 – 15:00 Uhr Kaffeepause
15:00 – 16:30 Uhr Haftung des Planers und Bauüberwachers (Dr. Marc Steffen)
- Mängelrechte (gegen Planer und Bauüberwacher)
- verspätete Ablieferung der Planung
- Planungsfehler in den Ausschreibungsunterlagen
- unzureichende Überwachung von Leistungen Dritter
Architekten, Planer, Ingenieure, Fachplaner, Fach- und Führungskräfte der Bauindustrie und des Baugewerbes sowie deren Auftraggeber
RA Anuschka Pauly
Dr. Marc Steffen
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 573760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung (vor Ort) sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
980,00 €
(MwSt.-frei)
vor Ort
980,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer live online
Fördermöglichkeiten:
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Für alle weiteren Termine erkundigen Sie sich bitte vorab bei unserer Anmeldung.
Andere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
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