Umgang mit gestörten Bauabläufen und Bauzeitverlängerungen
Baudurchführung und Vertragsabwicklung nach VOB Teil B und C
Umgang mit gestörten Bauabläufen und Bauzeitverlängerungen
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rauscher, M.Eng., Msc.
von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau
Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an den Nachweis von zeitlichen und finanziellen Forderungen aus Bauablaufstörungen. Insbesondere zum Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB wurden in den letzten Jahren einige bisher offene Fragen durch den Bundesgerichtshof beantwortet. Ferner werden in der baubetrieblichen Literatur verschiedene mehr oder weniger komplexe Verfahren veröffentlicht, wie die zeitlichen und finanziellen Folgen darzulegen sind.
Das Seminar bietet zunächst einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen. Darauf aufbauend werden die baubetrieblichen Verfahren zur Berechnung der Fristverlängerung/Bauzeitverlängerung und der finanziellen Folgen in der Theorie aufgezeigt. Anhand von praktischen Beispielen wird erläutert, wie der Nachweis der zeitlichen Folgen von Bauablaufstörungen auf den geplanten Bauablauf zu führen ist, wie Vergütungs-, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche zu berechnen sind und was bei der Prüfung solcher Ansprüche zu beachten ist.
Ziel der Weiterbildung
Ziel des Seminars ist es, die Kompetenzen der Baubeteiligten im Umgang mit Störungen des Bauablaufs auszubauen. Dazu werden Grundlagen und vertiefte Kenntnisse in der Aufstellung und Prüfung von zeitlichen und finanziellen Forderungen vorgestellt und erörtert. Ziel des Seminars ist es, den praktischen Umgang mit Forderungen aus gestörten Bauabläufen und Bauzeitverlängerungen am konkreten Beispiel gemeinsam zu erarbeiten.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort- /Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder (nicht Architekten/Stadtplaner im Praktikum) anerkannt.
Freitag, 4. April 2025
9.00 bis 12.15 und 13.15 bis 16.30 Uhr
Grundlagen von Bauverträgen
- Ausführungsfristen
- Bauablaufplanung
- Ursachen von Fristüberschreitungen und Rechtsfolgen
Zeitliche Folgen bei Behinderung im VOB/B-Vertrag
- Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität
- Berechnung der Fristverlängerung
- die bauablaufbezogene Darstellung
- Ansprüche aus Behinderungen sachgerecht erstellen bzw. bewerten
Finanzielle Folgen bei Behinderung im VOB/B-Vertrag
- Anspruchsvoraussetzungen
- Vergütungsansprüche nach § 2 VOB/B
- Schadensersatzansprüche nach § 6 Abs. 6 VOB/B
Finanzielle Folgen bei Behinderung im VOB/B-Vertrag
- Entschädigungsansprüche nach § 642 BGB
- Einzelfragen zu Mehrkosten aus Lohn- und Materialpreissteigerungen, Produktivitätsverlusten und Nachtragsbearbeitungskosten
Das Seminar richtet sich an alle technischen und kaufmännischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten und öffentlichen Auftraggebern, bauausführenden Unternehmen, Projektsteuerern und bauüberwachenden Ingenieur- und Architekturbüros, die in ihrer praktischen Tätigkeit mit der Aufstellung und Bewertung von Forderungen aus Bauablaufstörungen und verlängerten Bauzeiten sowie hieraus resultierenden finanziellen Ansprüchen zu tun haben.
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rauscher, M.Eng., Msc.
Technische Akademie Esslingen
An der Akademie 573760 Ostfildern
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Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung (vor Ort) sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
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620,00 €
(MwSt.-frei)
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620,00 €
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Bewertungen unserer Teilnehmer
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Der Vortrag des Dozent war am Vormittag sehr gut und ausführlich. Leider ist das wichtige Thema, finanzielle Bewertung, am Nachmittag sehr schnell abgehandelt worden. Das fand ich etwas schade. Auch wurde das Thema größtenteils aus sich des AN behandelt. Ich hatte jedoch größeres Interesse aus Sicht des AG dieses Thema zu behandeln.
Sehr geehrte/r Teilnehmende/r,
vielen Dank für Ihre gute Bewertung und Ihr konstruktives Feedback. Wir haben Ihre Rückmeldung an den Veranstaltungsleiter weitergegeben und werden versuchen, die Zeitaufteilung bei den Inhalten zu optimieren und Ihre Anregung ("Sicht des AG") umzusetzen.
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