Rechte und Pflichten von Prokuristen
Haftungsfragen und arbeitsrechtliche Aspekte im Fokus
Rechte und Pflichten von Prokuristen
Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas L. Fabel
Herr Dr. jur. Thomas L. Fabel ist Rechtsanwalt und ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. In eigener Kanzlei berät und vertritt er schwerpunktmäßig Unternehmen und Führungskräfte. Er war über viele Jahre Leiter Arbeitsrecht bei der Daimler AG sowie Justiziar und Prokurist der Commerzbank AG. Darüber hinaus war der promovierte Prädikatsjurist mehrere Jahre als Berufsrichter sowie als Ehrenamtlicher Richter tätig, zuletzt als Vorsitzender Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit. In diesem Rahmen war Herr Dr. Fabel auch Vorsitzender von Einigungsstellen. Daher ist er seit mehr als 25 Jahren in der täglichen Betriebspraxis zu Hause. Herr Dr. Fabel ist ferner als Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an Universitäten und Akademien tätig. Wissenschaftliche Tätigkeiten an den Universitäten Gießen und Marburg runden sein breites Erfahrungsspektrum ab. Aufgrund seiner großen praktischen Erfahrung in unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern des Arbeitsrechts sowie seines exzellenten fachlichen Hintergrunds ist Herr Dr. Fabel nicht nur ein äußerst erfahrener Seminarleiter, der in über 25 Jahren mehr als 750 Seminare, Schulungen und Workshops durchgeführt hat, sondern auch mit der täglichen arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung betraut.
VRiOLG Dr. jur. Erik Kießling
Vorsitzender Richter am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken, Lehrbauftragter der Universität Mainz, Praktikerseminare im Wirtschaftsrecht und zu Existenzgründungen
Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen eines Handelsgewerbes. Die Prokura bezeichnet insoweit die umfassende handelsrechtliche Vertretungsmacht.
Außerhalb der Vorstands- und Geschäftsführungsebene übernehmen Prokuristen und Geschäftsleiter bedeutende Aufgaben für das Unternehmen und erhalten hierzu weitreichende Kompetenzen. Ihr Handeln hat damit großen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und vor allem in haftungsrechtlicher Sicht erhebliche Konsequenzen.
Ziel der Weiterbildung
Das Seminar gibt einen Überblick über die Begründung und Aufhebung dieser rechtlichen Stellung und die mit der Funktion verbundenen Rechte und Pflichten im Außen- wie im Innenverhältnis. Im Fokus stehen besonders die sich dabei für die Verantwortungsträger ergebenden unterschiedlichen Haftungsfragen, sowohl nach außen als auch im Innenrechtsverhältnis, sowie weitere arbeitsrechtliche Aspekte.
Seit über 65 Jahren gehört die Technische Akademie Esslingen (TAE) mit Sitz in Ostfildern – nahe der Landeshauptstadt Stuttgart – zu Deutschlands größten Weiterbildungs-Anbietern für berufliche und berufsvorbereitende Qualifizierung im technischen Umfeld. Unser Ziel ist Ihr Erfolg. Egal ob Seminar, Zertifikatslehrgang oder Fachtagung, unsere Veranstaltungen sind stets abgestimmt auf die Bedürfnisse von Ingenieuren sowie Fach- und Führungskräften aus technisch geprägten Unternehmen. Dabei können Sie sich stets zu 100 Prozent auf die Qualität unserer Angebote verlassen. Warum das so ist?
Mittwoch, 3. Dezember 2025
9.00 bis 12.15 und 13.45 bis 17.00 Uhr
A. Der Prokurist/Geschäftsleiter im Außenrechtsverhältnis (Dr. E. Kießling)
1. Rechte und Pflichten des Prokuristen im Unternehmen
- Befugnisse des Prokuristen – das rechtliche Können nach außen
- die Stellung zum Unternehmen sowie zu anderen Führungskräften und Organen
- die grundlegende Ausgestaltung der Prokura (Handelsrecht)
- Anforderungen an den Prokuristen
2. Die Vollmachten des Prokuristen
- Arten der Prokura: Einzel-, Gesamtprokura, echte und unechte Prokura, gemischte Prokura, Niederlassungsprokura, Prokura in Personen- und Kapitalgesellschaften
- Beschränkungen und Erweiterungen der Prokura, Abgrenzung zu anderen Geschäftsleitern und Handelsvollmachten
- gerichtliche und außergerichtliche Handlungen des Prokuristen
3. Beginn und Ende der Prokura
- Begründung der Rechtsstellung – Erteilung der Prokura
- Entzug, Aufgabe und Löschung der Prokura
4. Haftung: die Außenhaftung des Prokuristen und des Geschäftsleiters
- Eigenhaftung des Prokuristen/Geschäftsleiters
- Haftung als „faktischer Geschäftsführer“
Donnerstag, 4. Dezember 2025
9.00 bis 12.15 und 13.45 bis 17.00 Uhr
B. Der Prokurist/Geschäftsleiter im Innenrechtsverhältnis (Arbeitsrechtliche Aspekte) (Dr. T. Fabel)
1. Vertrag und Vertragsstatus
- Arbeitsverhältnis und Stellung als Leitender Angestellter?
- Definition des Leitenden Angestellten
- Aufgaben und Nebentätigkeiten
- Vertretung in Personalangelegenheiten
- Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Vertrags
- besondere Aufgaben (Notgeschäftsführer, Prozessvertreter)
- Kündigungsrecht und Kündigungsschutz
2. Haftung: Die Innenhaftung des Prokuristen und des Geschäftsleiters
- Pflichten
- Anwendung der Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung, Haftungsbegrenzungen
- Versicherbarkeit von Haftungsrisiken (D&O-Versicherung)
3. Die Prokura beim Betriebsübergang
- Manager oder Leitende Angestellte, die vor kurzem Prokura erhalten haben oder demnächst erhalten sollen
- Prokuristen und Geschäfts(feld)leiter unterhalb der Geschäftsführungs-/Vorstandsebene, die sich auf den neuesten Stand des Rechtswissens zur Funktion bringen wollen
- Unternehmer, Geschäftsführer und Personalleiter, die Prokuren und entsprechende Befugnisse erteilen und über die Tragweite informiert sein wollen
73760 Ostfildern
Anfahrt
Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.
Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung (vor Ort) sowie ausführliche Unterlagen.
Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
1.320,00 €
(MwSt.-frei)
vor Ort
1.320,00 €
(MwSt.-frei)
pro Teilnehmer live online
Fördermöglichkeiten:
Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über die Förderfähigkeit der Veranstaltung.
Weitere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Inhouse Durchführung:
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