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Qualifikation arbeitsmedizinischer Assistenz, Teil C

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

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für

Qualifikation arbeitsmedizinischer Assistenz, Teil C

Ihre Anschrift

Beginn :
07.10.2025 - 08:00 Uhr
Ende :
10.10.2025 - 18:00 Uhr
Dauer :
4,0 Tage
Veranstaltungsnr :
33482.00.018
Leitung
ehem. Leiter des Arbeitsmedizinischen Dienstes
Alle Referent:innen
Präsenz
EUR 1.310,00
(MwSt.-frei)
Mitgliederpreis
Im Rahmen des Bezahlprozesses können Sie die Mitgliedschaft beantragen.
EUR 1.179,00
(MwSt.-frei)
Referent:in

Dr. med. Wolfgang Scherrenbacher

Facharzt für Arbeitsmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Verkehrsmedizin, Ltd. Stadtmedizinaldirektor a. D., vorm. Leiter des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Landeshauptstadt Stuttgart

Beschreibung

Durch den rasanten technologischen Fortschritt und die veränderten Arbeitswelten ist es von entscheidender Bedeutung, in der Arbeitsmedizin stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Unsere vierteilige Lehrgangsreihe an der TAE bietet Lösungen, um eine effektive, präventive und kundenorientierte Arbeitsmedizin zu entwickeln und umzusetzen. 

Unsere offenen Seminare bauen auf den Kernthemen der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf und stärken Ihre Praxiskompetenz in der arbeitsmedizinischen Assistenz.

Tauchen Sie in das interaktive Schulungskonzept ein – praxisnahe Fallstudien und inspirierende Vorträge werden von führenden Experten präsentiert. Jedes Modul endet mit einer Prüfung. Dabei ist es unerheblich, in welcher Reihenfolge die einzelnen Module (Teil A – D) absolviert werden.

Die Inhalte entsprechen dem Rahmenplan der Berufsgenossenschaften sowie dem Fortbildungscurriculum der Ärztekammern in Deutschland.



Ziel der Weiterbildung

Durch die Qualifikation arbeitsmedizinische Assistenz können Sie im Kontext der Arbeitsmedizin bei Notfällen, bei betrieblichen Schulungen und Untersuchungen, in der medizinischen Beratung sowie bei der Organisation des Praxisbetriebs unterstützen.

Haben Sie alle Module (Teil A – D) erfolgreich absolviert und die jeweilige Prüfung bestanden, stellen wir das Zertifikat „Qualifikation arbeitsmedizinische Assistenz (TAE)“ aus.

Teil A: Scherpunkt Organisation

  • Qualifikation
  • Arbeitshygiene
  • Gefährliche Arbeitsstoffe

Weitere Termine: www.tae.de/33394

Teil B: Schwerpunkt Berufskrankheiten

  • Medizinische Ergonomie
  • Belastungen am Arbeitsplatz
  • Rechtsvorschriften
  • Betreuung Leistungsgeminderter
  • Assistenz bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen
  • TQM-Aspekte

Weitere Termine: www.tae.de/33481

Teil C: Schwerpunkt Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Der betriebliche Störfall
  • Grundlagen der Arbeits- und Betriebspsychologie

Weitere Termine: www.tae.de/33482

Teil D: Schwerpunkt Angewandte Arbeitsphysiologie

  • Gesundheitsaufklärung
  • Betriebshygiene
  • Das ärztliche Rettungswerk

Weitere Termine: www.tae.de/33395

Außerdem bieten wir regelmäßig einen eintägigen Aktualisierungskurs für die Personen, welche in der arbeitsmedizinischen Assistenz tätig sind.

Weitere Termine: www.tae.de/33834

 

Programm

Dienstag, 7. bis Freitag, 10. Oktober 2025
8.00 bis 18.00 Uhr inklusive Pausen

1. Einführung in die Thematik Kurs C (W. Scherrenbacher)

2. „Der staatliche Arbeitsschutz“: Die Organisation und Umsetzung / Umsetzungsproblematik der Arbeitsschutzgesetzgebung (P.M. Bittighofer)

  • der historische Rückblick der Arbeitsschutzgesetzgebung: Die Gewerbeordnung 
  • die staatliche Arbeitsschutzaufsicht und die Zusammenarbeit mit betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen 
  • die Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder / Die Schnittpunkte zum „Betriebsärztlichen Dienst“ 

3. Die Arbeitsschutzgesetzgebung. (M. Busch, M. Weinsheimer)

3.a. Das Arbeitssicherheitsgesetz: Die Aufgaben, Pflichten und Rechte des BA/der BÄ. Die Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung/der Personalvertretung/externen Sachverständigen (M. Busch)

3.b. Die Umsetzung des ASiG/des Arbeitsschutzgesetzes, der UVVs und deren Flexibilisierung im Hinblick auf EU-Anforderungen (W. Weinsheimer) 

  • die ISO 45001 als international anerkannte Norm für die Anforderung/Anleitung an ein „Arbeitsschutz-Management-System“/Die OHSAS 18001(Occupational Health and Safety- Assessment-Series)/die DIN ISO 45001 als „Deutsche Version“ des „Arbeitsschutz-Management-System“

3.c. Die Arbeit im Wandel der Zeiten…/….die Arbeitswelt der Gegenwart auf dem Sprung in die Zukunft? (W. Weinsheimer) 

  • Globalisierung, Digitalisierung, Wertewandel, Flexibilität, Mobilitätsanforderungen, Arbeitsverdichtung, Komplexitätsfallen, Abschottung der Märkte (National Shielding) u. v. m. 
  • Künstliche Intelligenz und Robotic/Healthy-Wealthy-World…. 

4. Der betriebliche Arbeitsschutz/das betriebliche Arbeitsschutz-Management-System

  • Die Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung (J. Binder, S. Jung, R. Kittel, T. Opitz, N.N.

4.1 Die gefährdungsfreie/gefährdungsminimierte Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes (N.N.) 

  • die strikte Beachtung der TRGSA/TRGS, der BGVen und der Einbindung der Unternehmensführung 

4.2 Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (S. Jung) 

  • “§ 4 Arbeitsschutzgesetz“: „Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung der Psychischen Gesundheit möglichst vermieden wird“ 
  • die Umsetzungsschritte unter Berücksichtigung der betrieblichen Rahmenbedingungen

4.3 Die Mitwirkung der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes/das betriebliche Arbeitsschutz-Managementsystem (J. Binder) 

  • Themen: Prävention, Beratung, Messung, Untersuchung sowie Weiterbildung in Themen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

4.4 Die Erkenntnisse einer gewerblichen BG über „Unfall-Hot-Spots“ in Produktionsbetrieben und erbringender Leistungen des gesetzl. Unfallversicherers (T. Opitz) 

4.5 Arbeit- und Arbeitsplatzgestaltung aus psychologischer Sicht (R. Kittel) 

  • Anwendung von Farben als Maßnahme: 
  • zur psychologischen Unfallverhütung / Kommunikationsförderung 
  • zur Mitgestaltung des Betriebsklimas

4.6 Die Vorbeugung von Gefährdungen und Gefahren (W. Scherrenbacher) 

  • die Primär-, Sekundär- und Tertiärprophylaxe

5. Die Anforderungen an Arbeitsstätten (T. Teuscher)

5.1 „Die Neue Arbeitsstättenverordnung“ 

  • die betrieblichen/praxisnahen/organisatorischen Umsetzungsmöglichkeiten 
  • die „Prozess-Schritte der Gefährdungsbeurteilung“/die Analyse der Ergebnisse/die differenzierte Festlegung von Maßnahmen

6. Der „Betriebliche Störfall“ (chemische/radioaktive und weitere Gefahrstoffe): Arbeits- und Umweltaspekte (T. Teuscher)

6.1 Die Gesetzlichen Grundlagen 

6.2 Die Aufgabenwahrnehmung derjenigen Personen, welche für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Sorge tragen 

  • die Beratungsaufgabe für die betriebsbezogene Information zur Gefahrenabwehr in der Emissions- und Imissions- Intoxikations-Thematik 
  • Maßnahmen zur Minderung der Intoxikationsrisiken: Der Anwendung von § 10 „Arbeitsschutzgesetz“, „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“ 
  • die Verwendung und Anwendung spezieller persönlichen Schutzausrüstung zur Brandbekämpfung/Evakuierung/Notversorgung

7. Der Betriebliche Beauftragte (T. Opitz)

  • Ersthelfer
  • Sicherheitsfachkraft
  • Brandschutzhelfer
  • Fremdfirmenkoordinator
  • Strahlenschutzbeauftragte
  • Gefahrstoffbeauftragte
  • Evakuierungshelfer

8. Die Arbeits- und Betriebspsychologie (L. Bieser, W. Scherrenbacher)

8.a. Der klassische/traditionelle Ansatz (L. Bieser) 

  • Motivation, Leistungsbereitschaft, Konzentration 
  • Belastung, Beanspruchung, Resilienz: „Der Stress-Zyklus versus dem Balance Zyklus“ 
  • Eignung für Gruppen-/Teamarbeit 
  • Verhaltens- und Verhältnisprävention 
  • Über- und Unterforderung 
  • Mitarbeiterführung 
  • die kollegiale Dissonanz auf horizontaler und vertikaler Hierarchie-Ebene 

8.b. Der Schnittpunkt zur „Künstlichen Intelligenz“ (W. Scherrenbacher)

  • Der Einsatz der KI am Arbeitsplatz/im privaten-persönlichen Leben/unter dem „Ethischen Narrativ“

9. Die schwere psychische Belastung am Arbeitsplatz/während der Arbeit (R. Kittel)

9.1 Das gestörte Betriebsklima und Defizite der Kommunikation

9.2 “Das psychische Traumata“ durch Geschehnisse am Arbeitsplatz ausgelöst 

  • “die Anpassungsstörung“ am Beispiel Trauerreaktion 
  • “die akute- und posttraumatische Belastungsreaktion“ am Beispiel Bedrohung/Schock 
  • die „Erste seelische Hilfe“ durch das betriebsärztliche Personal/den Betriebsarzt 
  • die Rolle des „Kriseninterventionsteam“/die Auffanggespräche/das professionelle psychische Betreuungskonzept/REHA-Behandlung/Rente

10. Der Untersuchungsauftrag des Betriebsarztes: (W. Scherrenbacher)

10.a. Unter Berücksichtigung der Zuordnung zur „Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung“ mit Beispielen 

10.b. Gesetzliche Grundlagen, BG-Verordnungen, UVVs., „ArbMed. Regeln“ 

  • Basisuntersuchung: §3 ASiG/die Änderungsverordnung zur ArbMedV 
  • Vorsorge: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge 
  • Eignung- und Einstellungsuntersuchungen 
  • Individualuntersuchungen und Untersuchungsaktionen 
  • Gutachtenerstellung 
  • die Stellungnahme bei Arbeitserprobungsmaßnahmen

10.c. Die Ethik in der betriebsärztlichen Aufgabenerledigung

11. Arbeitsbedingte Erkrankungen/Beschwerden (W. Scherrenbacher)

11.1 Abgrenzung zu Krankheiten 

  • welche während der Arbeitszeit aufgetreten sind 
  • welche durch die Arbeit auftreten/sich durch die Arbeit verschlimmern

11.2 Abgrenzung der arbeitsbedingten Krankheiten 

  • vom Arbeitsunfall 
  • von der Berufskrankheit 

12. Umweltbezogene Erkrankungen/Beschwerden (N.N.) 

  • die typischen Eigenschaften, die Erfassung der Syndrome, der Behandlungsansatz und der „Prognostische Ausblick“ 
  • Sick Building Syndrome/Multiple Chemical Sensitivity/Chronic Fatigue Syndrome

13. Die Bewältigungsstrategien für das Suchtproblem im Betrieb (W. Scherrenbacher)

13.1 Alkohol, Drogen, Medikamente und weitere innerbetriebliche/außerbetriebliche Sucht-, Missbrauchs- und Abhängigkeitsformen 

  • die Grundlagen der psychischen und physischen Abhängigkeit/die Toleranzentwicklung/der „Suchtdruck“/das soziale Drama

13.2 Die Sucht und Arbeitsrecht 

  • die Aufsichts- und Fürsorgepflicht/der §38 UVV 
  • Überlegungen zum Prozedere der Suchtmittelfeststellung/die Rolle des unmittelbaren Vorgesetzten 
  • die differenzierte Vorgehensweise beim „Alkoholisierten Beschäftigten“ und „Alkoholsüchtigen Beschäftigten

13.3 Die Betrieblichen Hilfsangebote und die Bedeutung des „Interventionsgesprächs“/die Zusammenarbeit mit Fachleuten innerhalb und außerhalb des Betriebes

14. Aus der „Betriebsärztlichen Praxis“ (T. Teuscher, R. Kittel, S. Geist, W. Scherrenbacher, N.N.)

14.1 Das Gerätesicherheitsgesetz/die Medizingeräteverordnung (T. Teuscher)

14.2 Das „alltagspraktische Betriebsärztliche Knowhow“ nutzen, um die psychisch-seelische und emotionale Gesundheit zu stärken (N.N.)

14.3 Die Nutzung von Vortrags- und Power-Point-Materialen der BGen/Unfallkassen für die Unterweisungen (R. Kittel) 

14.4 Der akute lebensbedrohliche Notfall: Bewährtes und Aktuelles aus dem Sanitätsdienst (S. Geist, W. Scherrenbacher)

14.5 Die orientierende Lungenfunktionsprüfung: Die Spirometrie. (N.N) 

  • Tipps für die Durchführung und Befundinterpretation 

14.6 Erkenntnisse aus der Schlafmedizin für die Schichtplangestaltung (N.N.)

15. Wissensnachweis

16. Einzelfallbesprechung auf Wunsch (W. Scherrenbacher)

Teilnehmer:innenkreis

Dieses Seminar richtet sich an Betriebskrankenschwestern / MFA, Pflegefachkräfte, MTA / MT, Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Betriebssanitäter und weitere Fachkräfte im betriebsärztlichen Dienst.

Referent:innen

Dr. med. L. U. Bieser

ehem. Ärztlicher Direktor der IBM Deutschland GmbH, Stuttgart

Dipl.-Ing. Jürgen Binder

Dr. P. M. Bittighofer

ehem. Arbeitsmedizin, Gewerbearzt, Regierungspräsidium Stuttgart

Susanne Geist

Dr. med. Stephanie Jung

Frau Dr. med. Stephanie Jung absolvierte das Studium der Humanmedizin an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen von 1989-1996 und promovierte 1997. Im Anschluss praktizierte sie von 1996 – 1998 im Bethesda Krankenhaus Stuttgart und erlangte 1998 die Approbation. Ab 1998 war sie beim Arbeitsmedizinischen Dienst der Stadt Stuttgart bis 2006 betriebsärztlich tätig und legte im Jahr 2000 die Prüfung zur Fachärztin für Arbeitsmedizin ab. Von 2006-2017 war sie bei der Unfallkasse Baden-Württemberg nicht nur für die Belange der Arbeitsmedizin zuständig, sondern leitete auch den Kompetenzbereich „Gesundheit im Betrieb“. Sie war im Rahmen dieser Tätigkeit Beraterin und Ansprechpartnerin für Betriebe und Akteure im Arbeitsschutz zu den Themen Betriebliches Gesundheitsmanagement, Psychische Gesundheit und Betriebliches Eingliederungsmanagement. Als Mitglied im Sachgebiet „Betriebliche Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gestaltete sie viele Projekte und Fortbildungen. Seit 2018 ist Frau Dr. med. Stephanie Jung als Fachärztin für Arbeitsmedizin selbstständig tätig.

Torsten Opitz

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM), Präventionszentrum Stuttgart

Dr. med. Wolfgang Scherrenbacher

Facharzt für Arbeitsmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Verkehrsmedizin, Ltd. Stadtmedizinaldirektor a. D., vorm. Leiter des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Landeshauptstadt Stuttgart

Dipl.-Ing. Tilman Teuscher

Leiter des arbeitssicherheitstechnischen Dienstes der Landeshauptstadt Stuttgart

Veranstaltungsort

Technische Akademie Esslingen

An der Akademie 5
73760 Ostfildern
Anfahrt

Die TAE befindet sich im Südwesten Deutschlands im Bundesland Baden-Württemberg – in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart. Unser Schulungszentrum verfügt über eine hervorragende Anbindung und ist mit allen Verkehrsmitteln gut und schnell zu erreichen.

Anfahrt und Parken: TAE - Technische Akademie Esslingen
Gebühren und Fördermöglichkeiten

Die Teilnahme beinhaltet Verpflegung sowie ausführliche Unterlagen.

Preis:
Die Teilnahmegebühr beträgt:
1.310,00 € (MwSt.-frei)

Fördermöglichkeiten:

Bei einem Großteil unserer Veranstaltungen profitieren Sie von bis zu 70 % Zuschuss aus der ESF-Fachkursförderung.
Bisher sind diese Mittel für den vorliegenden Kurs nicht bewilligt. Dies kann verschiedene Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt mit unserer Anmeldung aufzunehmen. Diese gibt Ihnen gerne Auskunft über die Förderfähigkeit der Veranstaltung.

Weitere Bundesland-spezifische Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Inhouse Durchführung:
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Bewertungen unserer Teilnehmer

(4,0 von 5)
5 Sterne
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4 Sterne
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3 Sterne
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2 Sterne
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1 Sterne
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0 Sterne
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Suzana Kojic
Qualifikation arbeitsmedizinischer Assistenz, Teil C | 25.09.2024 | verifiziert
Die Qualität der Vorträge

In der Gesamtbewertung als auch in den einzelnen Kategorien alle Vorträge und Themenauswahl waren hervorragend.

Ich bin zum dritten mal bei Ihnen an der TAE und bin jedes mal höhst zufrieden mit der Organisation.

Vielen lieben Dank

 

Anonym
Qualifikation arbeitsmedizinischer Assistenz, Teil C | 24.09.2024 | verifiziert
Es sollte noch Praxis beim Lehrgang einfließen

Essen ist sehr gut, die Damen am Empfang sehr freundlich und hilfsbereit, die Referenten sind in Ordnung, es fehlt aber Praxis mit Geräten

Antwort von TAE.DE:

Sehr geehrte/r Teilnehmende/r,

vielen Dank für Ihre konstruktive Bewertung. Ihr Feedback haben wir an den Veranstaltungsleiter weitergegeben.

Wir prüfen, inwieweit der Praxisanteil erhöht werden könnte.

Ihr Team der TAE

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Michael Heide, M.A.